14.01.2020

Wasserstoff: Unterzeichnung eines europäischen Memorandum of Understanding

GRTgaz SA, GRTgaz Deutschland GmbH und ONTRAS Gastransport GmbH, deutsche und französische Fernleitungsnetzbetreiber (FNB), geben die Unterzeichnung einer Absichtserklärung (Memorandum of Understanding, MoU) zur Verbesserung des Wissens- und Forschungsaustauschs bei Transport und Mischung von Wasserstoff und Erdgas in ihren Netzen bekannt. 

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Dieses auf europäischer Ebene bislang wichtigste Abkommen stärkt die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und ist ein klares Signal für die Absicht der Fernleitungsnetzbetreiber, ihren Beitrag zum Einsatz von Wasserstoff und neuen Lösungen für klimaneutrale Gase zu leisten.

Ziel dieser Vereinbarung ist es, die wichtigsten Grundsätze festzulegen, auf deren Grundlage die Partner bei zwei Projekten zusammenarbeiten werden:

• Das erste betrifft einen von ONTRAS geleiteten Gasfilter, der Methan und Wasserstoffverbindungen aus einem gemischten Gasstrom abtrennt. Ziel ist der Bau eines Pilotmembransatzes zur Abtrennung von Wasserstoff aus Wasserstoff-ErdgasGemischen mit hoher Reinheit. Die Tests werden noch in diesem Jahr beginnen.

• Das zweite, von GRTgaz geleitete Projekt ist eine spezielle Testeinrichtung der zukünftigen FenHYx-Plattform, mit der die Wasserstoffeignung von Netzwerkgeräten bewertet und ihr effizienter Betrieb anhand interner und externer LeckagetestBenchmarks bewertet werden kann. Das erste Cluster der FenHYx-Plattform wird im Jahr 2020 vom GRTgaz Forschungs- und Innovationszentrum für Energie zur Durchführung von Wasserstoff-Forschung und Entwicklung errichtet.

Die deutschen und französischen FNB werden ihre Erfahrungen austauschen und gemeinsam Projekte planen oder durchführen, um effektiv Erfahrungen zu sammeln, relevante Informationen auszutauschen und erfolgreich ein Geschäftsmodell für den Transport von Wasserstoff in ihrem Netzwerk zu erstellen.

„ONTRAS verfügt über langjährige Erfahrung mit gemischten Gasströmen, da zwei Powerto-Gas-Anlagen seit vielen Jahren Wasserstoff in unser Fernleitungsnetz einspeisen. Mit der europäischen Kooperation zur Wasserstofftrennung und der Teilnahme am Prüfstandsprojekt eröffnen sich neue Möglichkeiten, bestehende Netze für den künftigen grenzüberschreitenden Ökogastransport zu nutzen “, sagte Ralph Bahke, Geschäftsführer der ONTRAS Gastransport GmbH.

GRTgaz befasst sich seit vielen Jahren mit der Erforschung verschiedener Möglichkeiten zur Bereitstellung von Wasserstoff, z. B. durch Beimischung von Methan ins Netz oder durch Produktionsprojekte aus der thermischen Vergasung wie auch durch den Pilotbetrieb „Jupiter 1000“ im Südosten Frankreichs. Unsere Vereinbarung mit ONTRAS wird die europäischen Forschungs- und Entwicklungsbemühungen zum Einsatz von Wasserstoff und zur Erreichung der Klimaneutralität stärken. Diese Absichtserklärung eröffnet neue Möglichkeiten, Wasserstoff in Gasnetzen unterzubringen und zur Ermittlung zuverlässiger und wettbewerbsfähiger Lösungen für die Entwicklung des Sektors beizutragen “, sagte Thierry Trouvé, CEO von GRTgaz.

„Das Megaprojekt, den Anteil des in unsere Netze eingespeisten Wasserstoffs zu erhöhen, erfordert europaweite Anstrengungen. Zu diesem Zweck bietet eine deutsch-französische Forschungskooperation großes Potenzial für neue Entwicklungen im Gastransportsektor. Wir schätzen diese Zusammenarbeit sehr und unterstützen sie aktiv, indem wir Unterschiede in der Kultur sowie in den etablierten nationalen Forschungsverfahren überwinden “, sagte Nicolas Delaporte, Geschäftsführer der GRTgaz Deutschland GmbH.

04.12.2019

Auf in die Cloud!

GRTgaz Deutschland ist Anfang November mit seinen Applikationen inubit und Gas-X komplett in die Cloud gezogen. Damit sind wir erster TSO in Deutschland, der diesen Schritt gewagt hat.

Die Vorteile dieser Lösungen liegen klar auf der Hand: hoch performante Infrastruktur, Reduzierung der Kosten und keine zeitaufwendigen Abstimmungen zwischen den einzelnen Dienstleistern mehr.

Nähere Informationen dazu finden Sie auch hier:

Virtimo 

Sopra Steria  

25.09.2019

Biogas-Umlage 2020 ist veröffentlicht

Gemäß § 7 der Kooperationsvereinbarung in der jeweils gültigen Fassung („KoV“) in Verbindung mit dem Leitfaden Kostenwälzung Biogas veröffentlicht GRTgaz Deutschland den im Bundesgebiet einheitlich gültigen spezifischen Biogaskosten-Wälzungsbetrag. Dieser beträgt im Kalenderjahr 2020 bundeseinheitlich 0,6350 €/kWh/h/a.

Der entsprechende Biogaskosten-Wälzungsbetrag wird zusätzlich zu den Netzentgelten an den Ausspeisepunkten zu direkt angeschlossenen Letztverbrauchern der GRTgaz Deutschland. Ausspeisepunkte zu Speichern, Grenzübergangs- und Marktgebietsübergangspunkten werden nicht berücksichtigt.

Reservepreise für die Interne Bestellung 2020 

24.09.2020

Marktraumumstellungsumlage 2020 ist veröffentlicht

Die Marktraumumstellungsumlage (MRU-Umlage) wird gem. § 25 der Geschäftsbedingungen für den Ein- und Ausspeisevertrag bzw. gem. § 10 KoV über alle Netze bundesweit gewälzt und an allen Ausspeisepunkten zusätzlich zu den Netzentgelten erhoben. Ausspeisepunkte zu Speichern sowie Grenzübergangs- und Marktgebietsübergangspunkten werden nicht berücksichtigt.

Der spezifische Wälzungsbetrag für die Marktraumumstellung beträgt im Kalenderjahr 2020 bundesweit 0,5790 €/kWh/h/a.

Die für das Kalenderjahr 2020 zu Grunde gelegten geplanten Umstellungskosten (nach Plan-Ist-Abgleich 2018) betragen bundesweit 179.168.392,21€. Die im Jahr 2018 angefallenen Ist-Umstellungskosten belaufen sich bundesweit auf einen Betrag von 95.459.483,30€.

Reservepreise für die Interne Bestellung 2020 

29.05.2019

Reservepreise 2020 veröffentlicht

GRTgaz Deutschland hat die Reservepreise 2020 veröffentlicht.

Die Reservepreise 2020 finden Sie auf der Download-Seite.

23.05.2019

Verbindliche Netzentgelte mit Wirkung ab dem 01.01.2020 für das Marktgebiet Net Connect Germany (NCG) veröffentlicht

GRTgaz Deutschland hat heute die ab dem 01.01.2020 anwendbaren Netzentgelte veröffentlicht. Das Entgelt für eine feste frei zuordenbare Ein- und Ausspeisekapazität mit einer Laufzeit von einem Jahr wird ab dem 01.01.2020 4,07 € / (kWh/h) / a betragen.

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GRTgaz Deutschland hat heute die ab dem 01.01.2020 anwendbaren Netzentgelte veröffentlicht. Das Entgelt für eine feste frei zuordenbare Ein- und Ausspeisekapazität mit einer Laufzeit von einem Jahr wird ab dem 01.01.2020 4,07 € / (kWh/h) / a betragen. Anders als in den Vorjahren werden die Netzentgelte gemäß der BNetzA-Festlegung REGENT ab dem 01.01.2020 einheitlich für das Marktgebiet NetConnect Germany als Briefmarkenentgelt ermittelt. Die am 29.03.2019 veröffentlichte REGENT-Festlegung basiert wie auch die Festlegungen MARGIT, BEATE 2.0 und AMELIE auf den Vorgaben der seit 2017 geltenden Europäischen Verordnung zur Harmonisierung der Netzentgeltstrukturen, dem Network Code Tariff (NC TAR).  

Das einheitliche, nach den Vorgaben der REGENT-Festlegung kalkulierte und ab dem 01.01.2020 maßgebliche Netzentgelt 2020 basiert auf den prognostizierten Kapazitätsbuchungen und den von der BNetzA genehmigten zulässigen Erlösen der Fernleitungsbetreiber für das Jahr 2020 im Marktgebiet NetConnect Germany. Für die Bepreisung von Kapazitätsbuchungen an Gasspeichern und von unterjährigen Kapazitätsverträgen werden Zu-/Abschläge auf das Einheitsentgelt angewendet. So wird für Kapazitätsbuchungen an Gasspeichern ein einheitlicher Rabatt i.H.v. 75% gewährt, soweit sie nicht als grenzüberschreitender Kopplungspunkt genutzt werden. Unterjährige Kapazitätsbuchungen werden durch die Anwendung von Multiplikatoren auf das Einheitsentgelt beaufschlagt.

Gegenüber 2019 ergeben sich rund 82% höhere Entgelte für die Buchung von Ein- und Ausspeisekapazitäten bei GRTgaz Deutschland. Die höheren Entgelte beruhen insbesondere auf dem mit der REGENT-Festlegung einhergehenden grundsätzlich marktgebietsweiten Tarifregime gegenüber den vorher netzbetreiberindividuellen Tarifen, sowie auf Veränderungen im prognostizierten Kapazitätsbuchungsverhalten.

Es ist darauf hinzuweisen, dass insbesondere gegen die REGENT-Festlegung ein Beschwerdeverfahren vor dem OLG Düsseldorf anhängig ist. Ebenfalls wurde im Wege des Eilrechtsschutzes ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung dieser Beschwerde durch das OLG Düsseldorf gestellt. Sollte diesem Antrag entsprochen werden, wird sich die Tarifstruktur der Fernleitungsnetzbetreiber kurzfristig ändern.  

10.05.2019

Einheitspreis: GASCADE und GRTgaz Deutschland legen Beschwerde ein

Die beiden Fernleitungsnetzbetreiber haben Beschwerde vor dem OLG Düsseldorf gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur zur Einführung einer Einheitsbriefmarke in den jeweiligen Marktgebieten eingelegt.            

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Fernleitungsnetzbetreiber wehren sich gegen Festlegung der Bundesnetzagentur

Düsseldorf. Die beiden Fernleitungsnetzbetreiber GASCADE und GRTgaz Deutschland haben Beschwerde vor dem OLG Düsseldorf gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur zur Einführung einer Einheitsbriefmarke in den jeweiligen Marktgebieten eingelegt und zusätzlich Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt. Die Regulierungsbehörde hatte am 10. April die finalen Festlegungen im Amtsblatt veröffentlicht, die ab dem 1. Januar 2020 für alle Fernleitungsnetzbetreiber in den beiden Marktgebieten einen einheitlichen Ein- und Ausspeisetarif vorschreiben (Az. BK9-18/611-GP und BK9-18/610-NCG), der bereits am 1. Juni 2019 für die anstehenden Auktionen der Kapazitäten veröffentlicht wird.

„Wir sehen hier eine verbotene Quersubventionierung der nationalen Gasverteilung zu Lasten des grenzüberschreitenden Transportes, sagte Nicolas Delaporte, Geschäftsführer der GRTgaz Deutschland. „Das beeinträchtigt den europäischen Binnenmarkt und verzerrt die europäischen Wettbewerbsbedingungen im Gashandel.“ „Diese Festlegung der Bundesnetzagentur stellt den weitestgehenden Eingriff in die bestehende Entgeltsystematik dar, der im Rahmen der Umsetzung der europäischen Vorgaben aus dem Network Code Tariff vorstellbar ist“, kommentiert GASCADE-Geschäftsführer Christoph von dem Bussche das Vorgehen. „Deutschland läuft Gefahr durch diese deutliche Preissteigerung wesentliche Transitströme zu verlieren und damit auch Liquidität am deutschen VHP“, so von dem Bussche. 

Das Einheitsentgelt soll erstmalig in der Auktion von Jahreskapazitäten auf der Kapazitätsplattform PRISMA am 1. Juli 2019 angewendet werden. Nach Prognosen der Bundesnetzagentur wird es im GASPOOL-Marktgebiet bei 3,27 EUR/kWh/h/a und im NCG-Marktgebiet bei 4,21 EUR/kWh/h/a liegen – eine Preissteigerung bei GASCADE von 24 Prozent, bei GRTgaz Deutschland von sogar 88 Prozent. GASCADE und GRTgaz Deutschland befürchten allerdings, dass die Entgelte noch deutlich höher liegen werden.

GRTgaz Deutschland und GASCADE hatten im Rahmen des Festlegungsverfahrens gemeinsam mit zwei weiteren FNB ein alternatives Modell vorgestellt, das mit vier statt einer Briefmarke die Quersubventionierung reduzieren würde. Dieses Modell wurde von der Bundesnetzagentur verworfen, obwohl es sowohl Speicherbetreiber als auch Gashändler unterstützen.

Mit der Beschwerde beantragen die beiden FNB die Aufhebung der Festlegungen. Mit ihren Anträgen auf einstweiligen Rechtsschutz beantragen die beiden FNB, die Umsetzung der einheitlichen Briefmarke bis zur Entscheidung in der Hauptsache auszusetzen und vorerst zur bisherigen Entgeltsystematik im GASPOOL- und NCG-Marktgebiet zurückzukehren.

Pressemitteilung 

28.02.2019

Änderung von nachrangiger Vermarktungsregel

Mit Einführung von VIP France - Germany wird GRTgaz Deutschland Übernominierung zulassen, auch wenn die DZK noch nicht ausverkauft sind.

Diese Änderung gilt ab dem Gastag 01.03.2019 für die Punkte VIP France - Germany und IP Gernsheim.

31.01.2019

Marktinformation zur VIP-Einführung

GRTgaz Deutschland hat heute eine aktualisierte Marktinformation zur VIP-Einführung veröffentlicht.

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Mit Einführung von VIP ab 01.03.2019 ändern sich folgende Punkte:
 
1. Kapazitäten 
   1.1 Vermarktung von Kapazitäten
   1.2 DZK Produkt at VIP 
2. Änderung der Nominierungsabwicklung
    2.1 Nominierung für IP und für VIP
    2.2 Änderung der Shippercodes
    2.3 Matching
    2.4 Unterbrechungsinformation
    2.5 Überblick der Nominierungscodes
3. Registrierung
   3.1 PRISMA
   3.2 Kommunikationstest
 
Details zu den oben genannten Punkten finden Sie in diesem Dokument.


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