24.09.2020
Gemäß § 7 der Kooperationsvereinbarung in der jeweils gültigen Fassung („KoV“) in Verbindung mit dem Leitfaden Kostenwälzung Biogas veröffentlicht GRTgaz Deutschland den im Bundesgebiet einheitlich gültigen spezifischen Biogaskosten-Wälzungsbetrag. Dieser beträgt im Kalenderjahr 2021 bundeseinheitlich 0,6250 EUR/kWh/h/a.
Der entsprechende Biogaskosten-Wälzungsbetrag wird zusätzlich zu den Netzentgelten an den Ausspeisepunkten zu direkt angeschlossenen Letztverbrauchern sowie nachgelagerten Netzbetreibern der GRTgaz Deutschland erhoben. Ausspeisepunkte zu Speichern, Grenzübergangs- und Marktgebietsübergangspunkten werden nicht berücksichtigt